Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h in Niederzier, L 12, Kölnstraße, Einm. Landauer Weg, Rtg. Krauthausen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 41 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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