Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Nordring, geg. 66, Ri. Westen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Multanova 6F digital mit Foto 64 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung /Zeugenbefragung
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