Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oettingen, auf der Nördlinger Straße, i. H. Discount-Markt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 5 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Foto 64 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Oettingen übersandte Schriftliche Verwarnung/ Anhörung

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