Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Peitz, auf der B 168, Cottbusser Straße, Höhe Nr. 7a, in FR Cottbus begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 61 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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