Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Radolfzell, Haselbrunnstr., FR Kreisverkehr begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät SpeedoPhot Smart Camera III mit Foto 42 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Radolfzell übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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