Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönebeck (Elbe), Stadt Schönebeck, auf der Bahnhofstr., in Ri. Welsleber Str. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Radarmessung, mit Frontfoto 42 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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