Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B 71-210-1828, Richtung Zeven begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S mit Foto 61 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandter Verwarnung / Anhörung

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