Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Abschnitt 190, Station 2,36, auf der B 82, in Höhe Mühlenbergsiedlung begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 79 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
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