Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12437, Berlin, BAB 113, Richtung Süd, AS Johannisthaler Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 90 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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