Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, auf der Neckarsulmer Straße, Ecke Karl-Wüst-Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 86 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Verwarnung / Anhörung

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