Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77694, Gem. Kehl, B 28, Höhe Neumühl, Fahrtrichtung BAB 5 / AS Appenweier begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed FM1 98 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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