Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77855, Gem. Achern-Gamshurst, auf der L 87, Höhe km 0.465 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 87 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Achern übersandte Verwarnung / Anhörung

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