Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bensheim, Schwarzwaldstraße, vor 46, Richtung Innenstadt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bensheim übersandt.
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