Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 270, FR BAB 27 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan FM1 mit Frontfoto 99 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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