Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, mittlere Spur um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h, Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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