Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Chemnitztalstraße 22, FR Glösaer Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan FM1 mit Frontfoto 39 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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