Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eschweiler, Zum Hagelkreuz, zw. Hs.-Nr. 29 u. 30, FR Am Kraftwerk begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät eso3.0 mit Frontfoto 57 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Städteregion Aachen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen
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