Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großenhain, Radeburger Straße, i.H. Hausnr. 150, Rtg. OT Folbern die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 57 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Großenhain übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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