Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf dem Westschnellweg, Limmerstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic 67 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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