Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, im Bereich von km 15,1, in FR Bingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung

 

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