Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Olpe, Talbrücke Ronnewinkel, B 54/55 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350, mit Foto 88 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandte Verwarnungsangebot / Anhörung

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