Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schmallenberg – Oberkirchen, B 236 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 84 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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