Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wörth, Gem. Wörth, auf der B 10, Stations km 0.621, FR Karlsruhe begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 77 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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