Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zwickau, OT Oberrothenbach, Altenburger Straße 58/60, FR Zwickau mit 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Zwickau übersandt.
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