Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 35759, Driedorf-Hohenroth, B 255, Höhe Koblenzer Str. 9 mit 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Herborn übersandt.
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