Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88214, Ravensburg-Oberhofen, Kemmerlanger Straße, HNR 4 mit 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot wurde von Bußgeldstelle Ravensburg übersandt.
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