Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altenburg, Schmöllnsche Landstraße, in H. Altendorf HsNr. 4 FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed FM1 mit Foto ergab 56 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Altenburg übersandte Zeugenfragebogen

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