Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Durach, Füssener Str., i. H. Einm. Linggener Straße mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Gemeinde Durach übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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