Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schwarzwaldstraße, auswärts, bei Hs.-Nr. 16 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die  Koaxialkabelmessung mit Foto ergab 37 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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