Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, auf der Hauptstraße, ggü. 35, Rtg. stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Automatische Rotlichtkamera Poliscan FM 1 mit Foto 36 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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