Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, Heiligen-Geist-Kamp 11, Rtg. Marlistraße mit 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Lübeck übersandt.

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