Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Moers-Innenstadt, Rheinberger Straße ggü. Nr. 11, FR Mühlenstraße mit 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Moers übersandt.
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