Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheine, Neuenkirchener Straße, Höhe Hsnr. 286, FR Neuenkirchen mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rheine übersandt.

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