Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, Ludwigsluster Chaussee, Höhe Buchholzallee, i.R. Zoo mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Schwerin übersandt.
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