Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Schwachhauser Heerstraße, FR auswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen Übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkewhrsordnungswidrigkeit.

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