Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 23, Barth, Chausseestraße, AB 150, km 65,330, in Ri. Löbnitz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot RADAR 67 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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