Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12163, Berlin, St/Zd, auf der BAB 103, Ri. Ausfahrt Schloßstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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