Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14197 Berlin, auf der BAB 100, Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 79 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Verwarnung / Anhörung
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