Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 92286, Rieden, St 2165, Höhe Einmündung Altrieder Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 67 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Angebot eines Verwarnungsgeldes

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.