Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Hanstedt, Hanstedt, auf der Winsener Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung Messgerät PoliScan Speed mit Foto 66 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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