Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad König, Ober Kinzig, Hummetröter Str. 4 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät und Foto 48 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bad König übersandte Verwarnung / Anhörung

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