Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Zollstock, auf der Vorgebirgstraße 202-212, in Fahrtrichtung stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto 70 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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