Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Logabirumer Straße, Karkpad (Kindergarten), Rtg. B 436 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät LEIVTEC XV 3 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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