Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Landshuter Allee, Nr. 29, Ri. Süden begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – PoliScan Speed in Messkabine mit Foto 66 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung/Vordruck Zeugenbefragung
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