Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neusäß, auf der Georg-Odemer-Straße, Nr. 15, in Fahrtr. Lohwaldstr. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Schriftliche Verwarnung

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