Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Georgen, auf der B 33, Höhe Klosterweiher, FR Villingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 70 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwarzwald-Baar-Kreis übersandte Schriftliche Verwarnung
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