Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85120, Hepeberg, St 2229, Hauptstraße, ggü. Einm. Geitnerstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 67 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Verwarnung, Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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