Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stöcken, B 191, FR Uelzen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 68 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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