Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 12 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 mit Foto ergab 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung
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