Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landau, Gem. Landau, auf der A 65, Höhe AS Landauer Zentrum, FR Neustadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 112 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung Lasergerät mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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